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Ayasch, Esther/​Seiler, Alina-​Michelle

Lieber ohne?!

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In Österreich müssen sich Sexdienstleister_innen regelmäßigen Untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen (STIs) unterziehen, um legal in der Sexarbeit tätig zu sein. Die Ursprünge der Zwangsuntersuchungen liegen im 19. Jahrhundert, als man Prostituierten die Schuld an der Verbreitung von Syphilis gab. Aktuell ist die Pflichtuntersuchung in der Verordnung der Gesundheitsministerin über „Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen”, welche auf Grundlage von § 11 Abs 2 GeschlechtskrankheitenG 1945 erlassen wurde, sowie in § 5 AidsG 1993 normiert.

Insbesondere in den letzten Jahren wurde der menschenverachtende Charakter der Untersuchungen und die aus medizinischer Sicht fehlende Notwendigkeit kritisiert. Dies wird durch diverse Studien bestärkt, die aufzeigen, dass Zwangskontrollen zur Marginalisierung der Sexarbeit beitragen und sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken können. Präventive Angebote für die Allgemeinheit in Bezug auf STIs gibt es in Österreich kaum. Auch das für die Gesamtbevölkerung geltende GeschlechtskrankheitenG steht in der Kritik, da es inhaltlich seit 1945 nicht novelliert wurde. Die erfassten STIs entsprechen nicht den gängigsten Infektionen und neue Behandlungsmöglichkeiten wurden vom Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigt. Die steigenden Infektionszahlen und immer häufiger aufkommenden Antibiotikaresistenzen fordern dringend eine Reform der geltenden Normen und ein Umdenken im Bereich der Prävention. Ob in einem neuen System der STI Prävention und Bekämpfung Pflichtuntersuchungen für Sexdienstleister_innen einen Platz haben, ist zu bezweifeln.

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  • JURIDIKUM 2019, 358
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