


Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der GesBR-Reform
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 19
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1251 Wörter, Seiten 93-94
9,80 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Die mit der GesBR-Reform geschaffenen Bestimmungen über die Liquidation sind auch auf Altgesellschaften anzuwenden. Ein Opt-out ist nicht möglich.
Der Rechnungslegungsanspruch eines Gesellschafters ist im streitigen Verfahren geltend zu machen.
-
- § 1216a ABGB
- § 1216c ABGB
- § 1503 ABGB
- Opt-out
- GES 2020, 93
- Gesellschaftsrecht
- GesBR
- Liquidation
- OGH, 24.10.2019, 6 Ob 162/19w
- § 1216b ABGB
Die mit der GesBR-Reform geschaffenen Bestimmungen über die Liquidation sind auch auf Altgesellschaften anzuwenden. Ein Opt-out ist nicht möglich.
Der Rechnungslegungsanspruch eines Gesellschafters ist im streitigen Verfahren geltend zu machen.
- § 1216a ABGB
- § 1216c ABGB
- § 1503 ABGB
- Opt-out
- GES 2020, 93
- Gesellschaftsrecht
- GesBR
- Liquidation
- OGH, 24.10.2019, 6 Ob 162/19w
- § 1216b ABGB