Zum Hauptinhalt springen

Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der GesBR-Reform

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die mit der GesBR-Reform geschaffenen Bestimmungen über die Liquidation sind auch auf Altgesellschaften anzuwenden. Ein Opt-out ist nicht möglich.

Der Rechnungslegungsanspruch eines Gesellschafters ist im streitigen Verfahren geltend zu machen.

  • § 1216a ABGB
  • § 1216c ABGB
  • § 1503 ABGB
  • Opt-out
  • GES 2020, 93
  • Gesellschaftsrecht
  • GesBR
  • Liquidation
  • OGH, 24.10.2019, 6 Ob 162/19w
  • § 1216b ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!