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Leitner, Marlene

Lockspitzel und das Recht auf ein faires Verfahren

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Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Art 6 EMRK (= Recht auf ein faires Verfahren) zur Begründung eines prozessualen Beweisverwertungsverbots rechtsgebietsübergreifend herangezogen werden kann. Diese Frage wird anhand der Figur des Lockspitzels (franz.: agent provocateur) untersucht. Ein Lockspitzel versucht mit unlauteren Mitteln (zB Druck, Provokation) eine Zielperson zu einer rechtswidrigen Handlung zu bewegen. Lässt sich die Zielperson dazu verleiten, wird sie vom Lockspitzel – dessen Anstiftung kausal für die rechtswidrige Handlung war – verklagt. Klar ist, dass eine solche heimtückische Beweiserhebung materiellrechtlich nicht zulässig sein kann. Im Schrifttum wird aber diskutiert, welche prozessualen Folgen eine solche Beweiserhebung hat.

  • Leitner, Marlene
  • Beweiserhebung
  • Lockspitzel
  • Testperson, Testkäufer
  • § 133 Abs 5 StGB
  • WBL 2024, 635
  • Art 6 EMRK
  • agent provocateur
  • UWG
  • Beweisverwertung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Anstiftung
  • § 5 Abs 3 StGB
  • verdeckte Ermittlung
  • § 100 FinStrG
  • Verwaltungsstrafrecht
  • § 1 UWG
  • Tatprovokation
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht

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