Löschung einer Hypothek mit Kautionsband.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 70
- Rechtsprechung des OGH, 1630 Wörter
- Seiten 221 -222
- https://doi.org/10.47782/oeba202203022101
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§ 469 ABGB; §§ 26, 27, 31, 77 GBG; §§ 22, 29, 30 HypBG; Art 2 HypBG-EV. Art 2 HypBG-EV fordert keine eigenständige Urkunde über die Zustimmung des Treuhänders zu einer Eintragung in das Grundbuch, die ein im Hypothekenregister enthaltenes, mit einem Kautionsband versehenes Pfandrecht betrifft, sondern stellt auf die Mitunterfertigung einer über die Eintragung errichteten Urkunde ab.
Da die bloße Mitunterfertigung durch einen Treuhänder keine selbständige Urkunde iSd § 27 GBG ist, müssen der Unterschrift des Treuhänders die nach § 27 Abs 3 GBG geforderten Angaben nicht beigesetzt sein. Die Unterschrift des Treuhänders muss nicht auch beglaubigt sein.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 16.09.2021, 5 Ob 122/21h
- oeba-Slg 2022/2807
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