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Hausmann, Till

Löschung von Miteigentumsanteilen stellt keinen Anwendungsfall der vereinfachten Berichtigung gem § 10 Abs 3 WEG 2002 dar

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Soll es im Zuge einer Neuparifizierung auch zum gänzlichen Wegfall von selbstständigen WE-Objekten kommen, dann liegt kein Anwendungsfall einer vereinfachten Berichtigung mehr vor, der gem § 10 Abs 3 WEG 2002 in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs 1 GBG durchgeführt werden könnte. Ein solcher Vorgang muss dem § 35 Abs 1 WEG 2002 und im Übrigen allen allgemeinen grundbuchs- und grundverkehrsrechtlichen Regeln entsprechen.

  • Hausmann, Till
  • WOBL-Slg 2014/55
  • LGZ Wien, 46 R 462/12z
  • § 136 Abs 1 GBG
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Hietzing, 21573/12
  • § 10 WEG
  • OGH, 17.12.2013, 5 Ob 76/13g

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