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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Luftschutzstollenanlage; Superädifikat; Dereliktion; Eigentumserwerb durch Aneignung

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Über Initiative von Einrichtungen des Deutschen Reichs während des Zweiten Weltkriegs in fremden Liegenschaften errichtete Luftschutz-Stollenanlagen sind als Superädifikate im Sinn des § 435 ABGB zu qualifizieren.

Die Dereliktion, die vom mittelbaren Besitzer auch gegen den Willen des Inhabers vorgenommen werden kann, muss den darauf gerichteten Willen nach außen hin deutlich in Erscheinung treten lassen.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • Superädifikat
  • Luftschutzstollenanlage
  • § 435 ABGB
  • OGH, 19.12.2013, 1 Ob 213/13z
  • § 349 ABGB
  • Baurecht
  • Eigentumserwerb durch Aneignung
  • Dereliktion
  • BBL-Slg 2014/109

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