Luxusimmobilienüberlassung an Gesellschafter: Nachweispflicht eines funktionierenden Mietenmarktes beim Steuerpflichtigen
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 17
- Angrenzendes Steuerrecht, 2528 Wörter
- Seiten 258 -262
- https://doi.org/10.33196/ges201805025801
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Überlassungen von (luxuriösen) Immobilien an Begünstigte/Gesellschafter sind ein Dauerbrenner in der Judikatur des VwGH. In einem aktuellen Beschluss stellt der VwGH nun klar, dass davon auszugehen ist, dass wirtschaftlich agierende, (nur) am Mietertrag interessierte Investoren vor der Errichtung eines Mietobjektes den Mietenmarkt (im gegebenen geographischen Einzugsgebiet) erkunden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Vorlage der den zu erwartenden Mietenmarkt betreffenden Unterlagen, die einen wirtschaftlich agierenden, (nur) am Mietertrag interessierten Abgabepflichtigen letztlich zur Errichtung eines Mietobjektes bewogen haben, ist demnach jedenfalls zumutbar und im Hinblick auf die im Abgabenverfahren bestehende Offenlegungspflicht auch geboten.
- Tratlehner, Sebastian
- Beweislast
- Begünstigte
- Luxusimmobilien
- BFG, 04.05.2017, RV/6100603/2016
- Renditemiete
- Immobilienvermietung
- § 93 Abs 2 Z 1 EstG
- Privatstiftung
- Nachweis
- Gesellschaftsrecht
- VwGH, 22.03.2018, Ra 2017/15/0047
- GES 2018, 258
- § 27 Abs 5 Z 7 EstG
- § 119 BAO
- § 95 Abs 2 Z 1 lit a EstG
- Mietenmarkt
- Marktmiete
- § 15 Abs 3 Z 2 EstG