


LVwG Steiermark: Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages bei nicht formgerechter Ausscheidensentscheidung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2767 Wörter, Seiten 217-221
20,00 €
inkl MwSt




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Wird ein Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung eingebracht, die tatsächlich überhaupt nicht ergangen ist, ist der Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.
Bei einer nicht vollständigen Angebotsprüfung ist eine Zuschlagsentscheidung als rechtswidrig anzusehen, sofern die Nachprüfungsinstanz nicht feststellt, dass die unvollständige Angebotsprüfung keinen wesentlichen Einfluss für den Verfahrensausgang war.
-
- Lehner, Beatrix
-
- Ausschreibungskonformität
- § 10 Abs 1 LVergRG Stmk
- RPA 2018, 217
- § 129 Abs 3 BVergG
- Zuschlagsentscheidung
- Zurückweisung
- Ausscheidensentscheidung
- Vergaberecht
- Formerfordernisse
- § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
- LVwG, 26.07.2017, LVwG 443.8-1457/2017, „Lieferung und Montage eines Abgasanalysesystems für den Allrad-Scheitelrollenprüfstand und Lieferung eines portablen Emissions-Messsystems (PEMS)“
- § 139 Abs 1 Z 4 BVergG
Wird ein Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung eingebracht, die tatsächlich überhaupt nicht ergangen ist, ist der Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.
Bei einer nicht vollständigen Angebotsprüfung ist eine Zuschlagsentscheidung als rechtswidrig anzusehen, sofern die Nachprüfungsinstanz nicht feststellt, dass die unvollständige Angebotsprüfung keinen wesentlichen Einfluss für den Verfahrensausgang war.
- Lehner, Beatrix
- Ausschreibungskonformität
- § 10 Abs 1 LVergRG Stmk
- RPA 2018, 217
- § 129 Abs 3 BVergG
- Zuschlagsentscheidung
- Zurückweisung
- Ausscheidensentscheidung
- Vergaberecht
- Formerfordernisse
- § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
- LVwG, 26.07.2017, LVwG 443.8-1457/2017, „Lieferung und Montage eines Abgasanalysesystems für den Allrad-Scheitelrollenprüfstand und Lieferung eines portablen Emissions-Messsystems (PEMS)“
- § 139 Abs 1 Z 4 BVergG