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Machtwechsel iSd § 12a Abs 3 MRG bei Wechsel der Mehrheit der Vereinsmitglieder?
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1742 Wörter
- Seiten 221-223
- https://doi.org/10.33196/wobl201606022101
30,00 €
inkl MwStEin Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar den Machtwechsel, die konkreten Auswirkungen sind aber jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ergibt eine solche Prüfung, dass trotz Änderung der rechtlichen Verhältnisse keine wirtschaftliche Änderung eintritt, weil am Ende eines Vorgangs unveränderte Machtverhältnisse stehen, ist kein Anhebungsrecht bewirkt. Die Umstände, die den Machtwechsel erfüllen, hat der Vermieter im Einzelfall darzulegen.
Allein der Umstand, dass im entscheidungsrelevanten Zeitraum die Mehrheit der Vereinsmitglieder wechselt, führt nicht zu einem eine Mietzinsanhebung erlaubenden Machtwechsel. Denn auch bei einem Wechsel der Mehrzahl der Vereinsmitglieder wird niemand konkret in die Lage versetzt, aufgrund seiner mitgliedschaftlichen Rechte die Geschicke des Vereins so zu bestimmen, als hätte er das (Vereins-)Unternehmen selbst erworben.
- Vonkilch, Andreas
- WOBL-Slg 2016/77
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 22.10.2015, 10 Ob 79/15p – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 12a Abs 3 MRG
- LGZ Graz, 7 R 36/15p
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