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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2021, Band 34

Machtwechseltheorie iSd § 12 Abs 3 MRG und fremdnützige Treuhand

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Bei der Anhebung des Hauptmietzinses gem § 12 Abs 3 MRG gilt die Machtwechseltheorie. Voraussetzung ist eine Änderung der Einflussmöglichkeit innerhalb der betroffenen Mietergesellschaft, die kumulativ sowohl für den rechtlichen als auch für den wirtschaftlichen Bereich gegeben sein muss. Im Fall einer fremdnützigen Treuhand tritt bei der Übertragung von Mehrheitsanteilen an einer Kapitalgesellschaft vom Treugeber auf den Treuhänder und umgekehrt keine Änderung der wirtschaftlichen Einflussmöglichkeit, somit kein Machtwechsel und keine Mietzinsanhebung iSd § 12 Abs 3 MRG, ein. Dies gilt auch bei einer gleichzeitigen Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien.

  • LGZ Wien, 39 R 92/19x
  • WOBL-Slg 2021/2
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 20.02.2020, 5 Ob 195/19s, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 12a Abs 3 MRG

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