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Mäßigung einer Konventionalstrafe
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 800 Wörter
- Seiten 283-284
- https://doi.org/10.33196/wbl202005028302
30,00 €
inkl MwStEine Kundenschutzklausel ist eine besondere Art einer Konkurrenzklausel, die dem § 36 AngG unterliegt. Eine Geheimhaltungsklausel über echte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterliegt nicht den Beschränkungen des § 36 AngG.
Bei der Beurteilung, ob eine vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig ist, sind insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers sowie die Höhe des verursachten Schadens beim Arbeitgeber zu berücksichtigen.
- OLG Wien, 26.09.2019, 8 Ra 14/19s-32
- § 36 AngG
- § 2c AVRAG
- OGH, 17.12.2019, 9 ObA 134/19z
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/91
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