


„Man frage nicht“: Das Fragerecht der beschuldigten Person im österreichischen Strafverfahren – effektives Verteidigungsmittel oder leeres Versprechen?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6298 Wörter, Seiten 556-564
20,00 €
inkl MwSt




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Das Fragerecht der beschuldigten Person ist in Österreich zwar seit 1958 in der Verfassung verankert, die Analyse der Gerichtspraxis, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung zeigt, dass es seine normative Wirkung als in der Verfassung verbrieftes Grundrecht bis dato nicht entfalten konnte. Die Untersuchung legt eine, insbesondere im Konfliktfall, verfassungswidrige Praxis offen, da sie die – durch die Ratifikation der EMRK und deren Verankerung in der Verfassung herbeigeführte – Änderung der Strafprozessordnung vernachlässigt.
-
- Stuefer, Alexia
-
- Verfassung und Strafprozessordnung
- verfassungskonforme Interpretation (lex superior)
- Art 48 GRCH
- § 128 Abs 2 FinStrG
- § 37 JGG
- JST 2024, 556
- § 13 Abs 1 VbVG
- Art 6 Abs 1 EMRK
- § 164 Abs 2 StPO
- § 38 JGG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 113 FinStrG
- § 249 StPO
- § 49 Abs 1 Z 10 StPO
- Fragerecht
- § 199 FinStrG
- Art 6 Abs 3 lit d EMRK
Das Fragerecht der beschuldigten Person ist in Österreich zwar seit 1958 in der Verfassung verankert, die Analyse der Gerichtspraxis, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung zeigt, dass es seine normative Wirkung als in der Verfassung verbrieftes Grundrecht bis dato nicht entfalten konnte. Die Untersuchung legt eine, insbesondere im Konfliktfall, verfassungswidrige Praxis offen, da sie die – durch die Ratifikation der EMRK und deren Verankerung in der Verfassung herbeigeführte – Änderung der Strafprozessordnung vernachlässigt.
- Stuefer, Alexia
- Verfassung und Strafprozessordnung
- verfassungskonforme Interpretation (lex superior)
- Art 48 GRCH
- § 128 Abs 2 FinStrG
- § 37 JGG
- JST 2024, 556
- § 13 Abs 1 VbVG
- Art 6 Abs 1 EMRK
- § 164 Abs 2 StPO
- § 38 JGG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 113 FinStrG
- § 249 StPO
- § 49 Abs 1 Z 10 StPO
- Fragerecht
- § 199 FinStrG
- Art 6 Abs 3 lit d EMRK