Mantelkauf bei Zwischenschaltung einer GmbH - Kein Durchgriff und keine wirtschaftliche Betrachtungsweise
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2017
- Angrenzendes Steuerrecht, 3574 Wörter
- Seiten 448 -454
- https://doi.org/10.33196/ges201708044801
9,80 €
inkl MwSt
Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 13.9.2017, Ro 2015/13/0007, ÖStZB 2017/271, 578, mit dem Begriff der „Änderung der Gesellschafterstruktur“ im Zusammenhang mit dem Untergang des Verlustvortragsrechts beim Mantelkauf nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG auseinandergesetzt. Der VwGH ist entgegen der sich an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 Abs 1 BAO orientierenden Ansicht des BFG (Erkenntnis vom 12.1.2015, RV/7100894/2012) unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zum Schluss gelangt, dass beim Mantelkauf die mittelbaren Beteiligungsebenen nicht zu berücksichtigen sind, da keine „Durchgriffsbetrachtung“ vorgesehen und alleine die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an den unmittelbaren Gesellschaftsanteilen entscheidend ist.
- Raab, Melanie
- Renner, Bernhard
- § 8 Abs 4 Z 2 KStG
- Verlustabzug
- BFG, 12.01.2015, RV/7100894/2012
- Mantelkauf
- Gesellschaftsrecht
- VwGH, 13.09.2017, Ro 2015/13/0007
- GES 2017, 448
- Strukturänderung