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Markenrecht: „Benutzen“ einer Marke durch einen Dritten iSv Art 5 Abs 1 der RL 2008/95/EG
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 2943 Wörter
- Seiten 203-206
- https://doi.org/10.33196/wbl201604020301
30,00 €
inkl MwStArt 5 Abs 1 lit a und b der RL 2008/95/EG dahin auszulegen, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, so dass der Eindruck einer Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, keine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die vom Inhaber nach dieser Bestimmung verboten werden kann, wenn die Anzeige weder von diesem Dritten noch in seinem Namen platziert worden ist oder, falls die Anzeige von diesem Dritten oder in seinem Namen mit Zustimmung des Inhabers platziert worden ist, wenn dieser Dritte den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, die Anzeige oder die in ihr enthaltene Nennung der Marke zu löschen.
- Art 5 Abs 1 lit a und b der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 03.03.2016, Rs C-179/15, (Daimler AG/Együd Garage Gépjárműjavító és Értékesítő Kft; Hauptstädtischer Gerichtshof [Ungarn])
- WBl-Slg 2016/62
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