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Markenrecht: Gerichtliche Zuständigkeit für Verletzungsklagen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4946 Wörter, Seiten 570-575

30,00 €

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Art 97 Abs 5 der VO (EG) Nr 207/2009 ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Unionsmarke, der glaubt, durch die ohne seine Zustimmung erfolgte Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens durch einen Dritten in der Werbung und in Verkaufsangeboten, die elektronisch für Waren angezeigt werden, die mit denen, für die diese Marke eingetragen ist, identisch oder ihnen ähnlich sind, geschädigt worden zu sein, gegen diesen Dritten eine Verletzungsklage vor einem Unionsmarkengericht des MS erheben kann, in dem sich die Verbraucher oder Händler befinden, an die sich diese Werbung oder Verkaufsangebote richten, obwohl der Dritte die Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf diese elektronische Anzeige in einem anderen MS getroffen hat.

  • WBl-Slg 2019/178
  • Art 97 Abs 5 der VO (EG) Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (kodifizierte Fassung)
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 05.09.2019, Rs C-172/18, AMS Neve Ltd, Barnett Waddingham Trustees, Mark Crabtree/Heritage Audio SL, Pedro Rodríguez Arribas; Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) [Rechtsmittelgerichtshof (England und Wales) (Zivilabteilung), Vereinigt

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