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Heft 10, Oktober 2018, Band 32
Markenrecht: Zum Recht des Inhabers einer Marke, sich dem zu wiedersetzen, dass ein Dritter auf Waren, die mit denen, für die diese Marke eingetragen wurde, identisch sind, im Hinblick auf ihre Einfuhr in den oder ihr Inverkehr...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 4061 Wörter
- Seiten 568-572
- https://doi.org/10.33196/wbl201810056801
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inkl MwStArt 5 der RL 2008/95/EG und Art 9 der VO (EG) Nr 207/2009 sind dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke dem widersetzen kann, dass ein Dritter – wie im Ausgangsverfahren – ohne seine Zustimmung auf in das Zolllagerverfahren überführten Waren im Hinblick auf ihre Einfuhr in den oder ihr Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wo sie noch nie vertrieben wurden, alle mit dieser Marke identischen Zeichen entfernt und andere Zeichen anbringt.
- EuGH, 25.07.2018, Rs C-129/17, Mitsubishi Shoji Kaisha Ltd, Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe BV/Duma Forklifts NV,G.S. International BVBA; Berufungsgericht Brüssel [Belgien]
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2018/175
- Art 5 der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (ABl 2008, L 299, S 25) und von Art 9 der VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl 2009, L
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