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Markenrecht: Zum Recht des Markeninhabers, eine Verletzung seiner ausschließlichen Rechte durch Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten während des Zeitraums vor Wirksamwerden des Verfalls wegen...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2670 Wörter
- Seiten 273-275
- https://doi.org/10.33196/wbl202005027301
30,00 €
inkl MwStArt 5 Abs 1 lit b, Art 10 Abs 1 UnterAbs 1 und Art 12 Abs 1 UnterAbs 1 der RL 2008/95/EG iVm ihrem sechsten Erwägungsgrund sind dahin auszulegen, dass die MS danach zulassen können, dass der Inhaber einer Marke, die bei Ablauf der Frist von fünf Jahren ab ihrer Eintragung für verfallen erklärt worden ist, da er sie in dem betreffenden MS für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden war, nicht ernsthaft benutzt hat, das Recht behält, Ersatz des Schadens zu verlangen, der entstanden ist, weil ein Dritter vor Wirksamwerden des Verfalls ein ähnliches Zeichen für identische oder mit seiner Marke verwechselbar ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt hat.
- EuGH, 26.03.2020, Rs C-622/18, AR/Cooper International Spirits LLC, St Dalfour SAS, Établissements Gabriel Boudier SA; Cour de cassation [Kassationsgerichtshof, Frankreich]
- WBl-Slg 2020/86
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Abs 1 lit b, Art 10 Abs 1 UnterAbs 1 und Art 12 Abs 1 der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken
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