Markenrecht: Zur Erschöpfung des Rechts aus der Marke
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 36
- Rechtsprechung, 4290 Wörter
- Seiten 677 -681
- https://doi.org/10.33196/wbl202212067701
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Art 15 Abs 2 der VO (EU) 2017/1001 und Art 15 Abs 2 der RL (EU) 2015/2436 sind dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke, der in einem MS Waren vertrieben hat, die mit dieser Marke versehen sind und mehrmals wiederverwendet und wiederbefüllt werden sollen, nach diesen Bestimmungen dem weiteren Vertrieb dieser Waren in diesem MS durch einen Wiederverkäufer, der sie wiederbefüllt und das die ursprüngliche Marke aufweisende Etikett durch eine andere Etikettierung ersetzt hat, wobei aber auf diesen Waren die ursprüngliche Marke sichtbar bleibt, nicht widersetzen darf, sofern diese Neuetikettierung bei den Verbrauchern nicht den irrigen Eindruck hervorruft, dass zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht. Diese Gefahr einer Verwechslung ist anhand der Angaben auf der Ware und auf ihrer Neuetikettierung sowie anhand der Vertriebspraktiken des betreffenden Wirtschaftszweigs und des Bekanntheitsgrades dieser Praktiken bei den Verbrauchern umfassend zu beurteilen.
- Art 7 Abs 2 der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (kodifizierte Fassung)
- Art 15 Abs 2 der VO (EU) 2017/1001 des EP und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (kodifizierter Text)
- Art 15 Abs 2 der RL (EU) 2015/2436 des EP und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (Neufassung)
- WBl-Slg 2022/209
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 13 Abs 2 der VO (EG) Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (kodifizierte Fassung)
- EuGH, 27.10.2022, Rs C-197/21, Soda-Club [CO2] SA, SodaStream International BV/MySoda Oy; Korkein oikeus [Oberstes Gericht, Finnland]
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