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Maßgebliche „Wissensvertreter“ der geschädigten Gesellschaft für Beginn der Verjährung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 22
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
584 Wörter, Seiten 81-82

9,80 €

inkl MwSt

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Die Kenntnis der für die Alleingesellschafterin handelnden natürlichen Personen von Schaden und Schädiger löst den Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer aus.

Auf das Wissen des schädigenden Organmitglieds selbst kommt es nicht an.

  • § 25 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Verjährung
  • Wissenszurechnung
  • § 1489 ABGB
  • OGH, 21.12.2022, 6 Ob 228/22f
  • GES 2023, 81
  • Geschäftsführerhaftung

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