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Maßstab der nachprüfenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Annäherungs- und Betretungsverboten durch die Verwaltungsgerichte nicht verfassungswidrig

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Die Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots setzt das Vorliegen bestimmter Tatsachen voraus, die annehmen lassen, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit und Freiheit eines Gefährdeten bevorsteht; einschreitende Sicherheitsorgane haben in der Prognoseentscheidung eine eigenständige und umfassende Risikobewertung vorzunehmen. Das VwG hat die Rechtmäßigkeit des Verbotes aus Sicht des einschreitenden Sicherheitsorgans zum Zeitpunkt des Einschreitens zu prüfen und zu ermitteln, ob das Sicherheitsorgan auf Basis des dokumentierten Sachverhalts das Vorliegen einer Gefahrensituation annehmen konnte, welche die Anordnung geboten hat.

  • § 13 WaffG 1996, BGBl I 12/1997 idF BGBl I 211/2021
  • Öffentliches Recht
  • §§ 25, 35, 38a, 56, 58c, 84 SPG, BGBl 566/1991 idF BGBl I 147/2022
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • VfGH, 07.12.2023, G 590/2023 ua
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2024, 375
  • Arbeitsrecht

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