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Maximale Gebäudehöhe; Rauchfänge; untergeordnete Bauteile

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Bei der Bestimmung des obersten Punktes von Gebäuden haben untergeordnete Bauteile außer Betracht zu bleiben.

Bei (Rauch-) Fängen handelt es sich um untergeordnete Bauteile.

  • Maximale Gebäudehöhe
  • untergeordnete Bauteile
  • § 62 Abs 6 tir BauO
  • § 2 Abs 17 lit c tir BauO
  • BBL-Slg 2019/110
  • LVwG Tir, 25.02.2019, LVwG-2019/38/0269-2
  • Baurecht
  • Rauchfänge

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