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Mediale Äußerungen zur Hauptverhandlung als verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 9
- Aufsatz, 5186 Wörter
- Seiten 435-441
- https://doi.org/10.33196/jst202205043501
20,00 €
inkl MwStStrafverfahren erregen – abhängig von der Person des Angeklagten und der vorgeworfenen Tat – zum Teil großes öffentliches Interesse, das sich vor allem durch eine breite mediale Berichterstattung in Form von Twitter-Meldungen und Live-Tickern aus dem Gerichtssaal, Interviews mit Verfahrensbeteiligten oder den Prozess begleitende Blog- und Zeitungsartikel widerspiegelt. Mediale Äußerungen zu laufenden Strafverfahren sind jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. So pönalisiert § 23 MedienG bestimmte präjudizierende Ausführungen als „Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren“. Dieser Beitrag soll die offenbar in Vergessenheit geratene Bestimmung untersuchen und beleuchten, wo die Grenze der Strafbarkeit verläuft.
- Germ, Jana
- § 228 StPO
- Art VII StG-Novelle
- Eignung
- Art 10 EMRK
- Art 6 EMRK
- § 23 MedienG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art VIII StG-Novelle
- abstrakt potenzielles Gefährdungsdelikt
- Unparteilichkeit des Gerichts
- JST 2022, 435
- § 54 StPO
- § 241 StPO
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- Verbotene Einflussnahme
- § 233 StPO
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