Medienarbeit von Verfahrensbeteiligten und Strafverfolgungsbehörden (Litigation-PR) - eine wichtige Strategie zur Verfahrensführung?
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2017
- Aufsatz, 2455 Wörter
- Seiten 545 -548
- https://doi.org/10.33196/jst201706054501
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Durch den Pressespiegel, welcher jeweils eine Woche vorher in den Gerichtshöfen aushängt, erfährt die Öffentlichkeit durch Einsicht der Gerichtsreporter schon vor Prozessbeginn von einem (prominenten) Strafverfahren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt recherchieren die Gerichtsreporter, wenn sie nicht schon vorher von einer Presseaussendung der Ermittlungsbehörden oder einem Parteienvertreter (Opfer oder Beschuldigten) informiert wurden; sobald auch nur ein solcher Hinweis, wie zB Ermittlung gegen Person X., in den Medien auftaucht, ist auch ein späterer Freispruch, welcher im Übrigen oft mangels Sensation nicht mehr in den Medien nachzulesen ist, nur ein schwacher Ausgleich, weil schon vorher der Reputationsschaden eingetreten ist. Die Waffe gegen eine solche Vorverurteilung ist eben die Litigation-PR.
Da die Justiz insbesondere in Strafsachen und hier wieder im Stadium der Vorermittlungen die Deutungshoheit aufgrund des Informationsmonopols der Behörden besitzt, ist in diesem Stadium die Litigation-PR imminent wichtig, um die Waffengleichheit (wieder) herzustellen. Entscheidend ist darüber hinaus die Rechtzeitigkeit der Anwendung von Litigation-PR.
- Lehner, Nikolaus
- § 301 StGB
- Opferschutz
- Reputationsproblematik
- Verteidigung
- Waffengleichheit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2017, 545
- § 7 MedienG
- Medienrecht
- Litigation-PR
- § 8 MedienG
- § 54 StPO
- § 6 MedienG
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