


Medienrecht: Zum Begriff „audiovisueller Mediendienst“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1465 Wörter, Seiten 274-275
30,00 €
inkl MwSt




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Art 1 Abs 1 lit a der RL 2010/13/EU ist dahin auszulegen, dass die Definition des Begriffs „audiovisueller Mediendienst“ weder einen Videokanal wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen erfasst.
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- WBl-Slg 2018/79
- Art 1 Abs 1 lit a der RL 2010/13/EU des EP und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (RL über audiovisuelle Mediendienste)
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 21.02.2018, Rs C-132/17, (Peugeot Deutschland GmbH/Deutsche Umwelthilfe e. V.; Bundesgerichtshof [Deutschland])
Art 1 Abs 1 lit a der RL 2010/13/EU ist dahin auszulegen, dass die Definition des Begriffs „audiovisueller Mediendienst“ weder einen Videokanal wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen erfasst.
- WBl-Slg 2018/79
- Art 1 Abs 1 lit a der RL 2010/13/EU des EP und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (RL über audiovisuelle Mediendienste)
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 21.02.2018, Rs C-132/17, (Peugeot Deutschland GmbH/Deutsche Umwelthilfe e. V.; Bundesgerichtshof [Deutschland])