Medienrecht: Zum Begriff „Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen“ bei Werbebotschaften für einen Radiosender, der zur selben Sendergruppe gehört
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Rechtsprechung, 3295 Wörter
- Seiten 334 -338
- https://doi.org/10.33196/wbl202406033401
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Art 23 Abs 2 der RL 2010/13/EU ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen“ keine Werbebotschaften erfasst, die ein Fernsehveranstalter für einen Radiosender ausstrahlt, der zur selben Gruppe von Gesellschaften wie dieser Fernsehveranstalter gehört, es sei denn, dass es sich zum einen bei den Sendungen, die Gegenstand dieser Werbebotschaften sind, um „audiovisuelle Mediendienste“ iS von Art 1 Abs 1 lit a der RL handelt, was impliziert, dass sie sich von der Hauptaktivität des Radiosenders trennen lassen, und dass zum anderen der Fernsehveranstalter für diese Sendungen die „redaktionelle Verantwortung“ iS von Art 1 Abs 1 lit c der RL trägt.
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