Zum Hauptinhalt springen

Medienrecht: Zum Begriff „Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen“ bei Werbebotschaften für einen Radiosender, der zur selben Sendergruppe gehört

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 23 Abs 2 der RL 2010/13/EU ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen“ keine Werbebotschaften erfasst, die ein Fernsehveranstalter für einen Radiosender ausstrahlt, der zur selben Gruppe von Gesellschaften wie dieser Fernsehveranstalter gehört, es sei denn, dass es sich zum einen bei den Sendungen, die Gegenstand dieser Werbebotschaften sind, um „audiovisuelle Mediendienste“ iS von Art 1 Abs 1 lit a der RL handelt, was impliziert, dass sie sich von der Hauptaktivität des Radiosenders trennen lassen, und dass zum anderen der Fernsehveranstalter für diese Sendungen die „redaktionelle Verantwortung“ iS von Art 1 Abs 1 lit c der RL trägt.

  • EuGH, 30.01.2024, Rs C-255/21, Reti Televisive Italiane SpA [RTI]/Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni [AGCOM], Beteiligte: Elemedia SpA, Radio Dimensione Suono SpA, RTL 102,500 Hit Radio Srl; Consiglio di Stato [Staatsrat, Italien]
  • 43. Erwägungsgrund der RL (EU) 2018/1808 des EP und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der RL 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (RL über audiov
  • WBl-Slg 2024/85
  • Art 23 Abs 1 und 2 lit a der RL 2010/13/EU des EP und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (RL über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizie
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!