


Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1228 Wörter, Seiten 650-651
30,00 €
inkl MwSt




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Teilzeitbeschäftigte haben für geleistete Mehrarbeit Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag, sofern die Mehrarbeitsstunden nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines andern festgelegten Zeitraumes innerhalb von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Ein längerer Durchrechnungszeitraum kann im Kollektivvertrag, aber nicht im Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden.
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- OGH, 25.06.2013, 9 ObA 18/13g
- WBl-Slg 2013/235
- ASG Wien, 12.04.2011, 26 Cga 46/09p-16
- § 4 AZG
- OLG Wien, 23.10.2012, 9 Ra 98/12s-20
- § 19d AZG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Teilzeitbeschäftigte haben für geleistete Mehrarbeit Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag, sofern die Mehrarbeitsstunden nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines andern festgelegten Zeitraumes innerhalb von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Ein längerer Durchrechnungszeitraum kann im Kollektivvertrag, aber nicht im Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden.
- OGH, 25.06.2013, 9 ObA 18/13g
- WBl-Slg 2013/235
- ASG Wien, 12.04.2011, 26 Cga 46/09p-16
- § 4 AZG
- OLG Wien, 23.10.2012, 9 Ra 98/12s-20
- § 19d AZG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht