Zum Hauptinhalt springen

Mehrere Fahrten ohne Vignette sind kein fortgesetztes Delikt

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Lenker eines mautpflichtigen Kraftfahrzeuges hat sich für den jeweils beabsichtigten Nutzungszeitraum von der ordnungsgemäßen Entrichtung der zeitabhängigen Maut, im Falle der Nutzung einer digitalen Vignette durch eine Abfrage des Kennzeichens in der Vignettenevidenz, unmittelbar vor der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes zu vergewissern. Es besteht eine „Kontrollpflicht“ somit nicht bloß im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen, sondern auch hinsichtlich der zeitabhängigen Maut. Vor diesem Hintergrund begeht ein Lenker bei jeder Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne ordnungsgemäße Entrichtung der zeitabhängigen Maut eine neuerliche Übertretung des BStMG, da er sich jeweils unmittelbar vor jeder Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes aufs Neue von der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut zu überzeugen hätte.

  • VwGH, 23.03.2022, Ra 2020/06/0156
  • Öffentliches Recht
  • § 22 Abs 1 VStG
  • § 20 BStMG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2022, 681
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!