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Heft 9, September 2012, Band 134
Mehrere titellose Benutzer derselben Sache keine notwendigen Streitgenossen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 134
- Rechtsprechung, 1827 Wörter
- Seiten 597-599
30,00 €
inkl MwStMehrere titellose Benutzer derselben Sache sind bei einer Räumungsklage des Eigentümers auch dann keine notwendigen Streitgenossen, wenn einzelne von ihnen Rechte von anderen Benutzern ableiten; das gilt auch im Fall von Ehegatten. Ein einheitliches Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer auf der einen und den Benutzern auf der anderen Seite, das aus materiell-rechtlichen Gründen die Einbeziehung aller Beteiligten in das Verfahren erforderte, liegt in einem solchen Fall nicht vor (Ablehnung von OGH 7 Ob 20/06a).
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- BG Döbling, 01.12.2010, 5 C 1105/08v5 C 1106/08s5 C 1107/08p
- JBL 2012, 597
- LGZ Wien, 16.08.2011, 40 R 144/11i
- § 14 ZPO
- OGH, 28.02.2012, 4 Ob 196/11v
- Arbeitsrecht
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