


Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft über eine zu errichtende Gemeinschaftsanlage zum Laden von Elektroautos ist keine bestehende Einrichtung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 610 Wörter, Seiten 294-294
30,00 €
inkl MwSt




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Der Wortlaut der Gegenausnahme einer (zumutbaren) Anschlussmöglichkeit an eine „bestehende Einrichtung“ in § 16 Abs 2 Z 2 WEG letzter Satz ist eindeutig und unzweifelhaft. Eine bisher nur von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossene Errichtung einer Gemeinschaftsanlage ist keine „bestehende Einrichtung“, an die ein Anschluss erfolgen könnte. Ein solcher Beschluss kann daher der Privilegierung eines Antrags nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG nicht entgegenstehen.
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- WOBL-Slg 2024/81
- LGZ Wien, 40 R 147/23y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 09.11.2023, 5 Ob 158/23f
- § 16 Abs 2 Z 2 WEG
Der Wortlaut der Gegenausnahme einer (zumutbaren) Anschlussmöglichkeit an eine „bestehende Einrichtung“ in § 16 Abs 2 Z 2 WEG letzter Satz ist eindeutig und unzweifelhaft. Eine bisher nur von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossene Errichtung einer Gemeinschaftsanlage ist keine „bestehende Einrichtung“, an die ein Anschluss erfolgen könnte. Ein solcher Beschluss kann daher der Privilegierung eines Antrags nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG nicht entgegenstehen.
- WOBL-Slg 2024/81
- LGZ Wien, 40 R 147/23y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 09.11.2023, 5 Ob 158/23f
- § 16 Abs 2 Z 2 WEG