Zum Hauptinhalt springen

Meinungsverschiedenheiten zwischen Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen über Auslegung des Stiftungszwecks

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Auch über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen, die den in der Stiftungserklärung festgehaltenen Stiftungszweck betreffen, entscheidet das Gericht.

Die Meinungsverschiedenheit muss sich jedoch auf einen konkreten Sachverhalt im Zuge einer bestimmten Prüfung oder Prüfungshandlung beziehen. Es darf sich nicht um eine vom konkreten Sachverhalt losgelöste, rein abstrakte Rechtsfrage handeln.

  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2013, 398
  • § 21 Abs 4 PSG
  • OGH, 27.02.2013, 6 Ob 135/12i

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!