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Meinungsverschiedenheiten zwischen Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen über Auslegung des Stiftungszwecks

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2013
Inhalt:
Gesellschaftsrecht Judikatur
Umfang:
556 Wörter, Seiten 398-399

9,80 €

inkl MwSt

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Auch über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen, die den in der Stiftungserklärung festgehaltenen Stiftungszweck betreffen, entscheidet das Gericht.

Die Meinungsverschiedenheit muss sich jedoch auf einen konkreten Sachverhalt im Zuge einer bestimmten Prüfung oder Prüfungshandlung beziehen. Es darf sich nicht um eine vom konkreten Sachverhalt losgelöste, rein abstrakte Rechtsfrage handeln.

  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2013, 398
  • § 21 Abs 4 PSG
  • OGH, 27.02.2013, 6 Ob 135/12i

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