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Mietzinsminderung wegen Bleigehalts des Wassers sowie Geruchsbelästigung

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Die Ansicht, dass wegen des hohen Bleigehalts des Trinkwassers und der (nur) zeitweise und (nur) in Teilen der Wohnung aufgetretenen Geruchsbelästigungen keine gänzliche Unbrauchbarkeit, sondern nur eine (wenngleich massive) Gebrauchsbeeinträchtigung vorlag und daher das Recht auf eine 100%ige Mietzinsminderung verneint wurde, hält sich im Rahmen der Rsp.

  • § 1096 ABGB
  • § 1118 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 02.07.2020, 4 Ob 83/20i, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 40 R 237/19b
  • WOBL-Slg 2021/151
  • § 33 Abs 2 MRG

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