MiFID II und Telefonaufzeichnungen
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 64
- Abhandlung, 3062 Wörter
- Seiten 564 -567
- https://doi.org/10.47782/oeba201608056401
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Schon früh wurden im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zur MiFID II Bedenken laut, ob die in der Richtlinie normierte Pflicht zum Aufzeichnen von Telefonaten durch Wertpapierfirmen aus datenschutzrechtlicher Perspektive zulässig ist. Die nunmehr von der Kommission erlassene delegierte Verordnung, mit der die Bestimmungen der MiFID II näher präzisiert werden, hat diese ursprünglich geäußerten Bedenken weiter bestärkt. Analysiert man nämlich die darin enthaltenen Normen näher, zeigt sich, dass diese den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung erheblich ähneln. Es ist bekannt, dass diese vor dem EuGH kein gutes Ende gefunden haben.
- Brandl, Ernst
- Toman, Raphael
- FMA
- Aufsichtsbefugnisse
- Marktmissbrauch
- MiFID II
- delegierte Verordnung
- Vorratsdatenspeicherung
- JEL-Classification: G 18, G 21
- MAR
- OEBA 2016, 564
- Telefonaufzeichnung
- Datenschutz
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