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(Mindest-)Abstandsflächen; Geländer; untergeordneter Bauteil

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Ein Geländer, dessen Stäbe einen Durchmesser von 10 bis 12 mm haben und im Abstand von 11 bis 12 cm (hier: über die gesamte Fassadenlänge bzw Terrassenbegrenzung) angeordnet sind, ist als untergeordneter Bauteil innerhalb der Mindestabstandsflächen zulässig.

  • untergeordneter Bauteil
  • Geländer
  • BBL-Slg 2016/221
  • (Mindest-)Abstandsflächen
  • Baurecht
  • LVwG Vlbg, 03.05.2016, LVwG-318-024/R6-Ü-2014
  • § 5 Abs 5 lit c vlbg BauG

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