


(Mindest-)Abstandsflächen; Geländer; untergeordneter Bauteil
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1150 Wörter, Seiten 240-241
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Ein Geländer, dessen Stäbe einen Durchmesser von 10 bis 12 mm haben und im Abstand von 11 bis 12 cm (hier: über die gesamte Fassadenlänge bzw Terrassenbegrenzung) angeordnet sind, ist als untergeordneter Bauteil innerhalb der Mindestabstandsflächen zulässig.
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- untergeordneter Bauteil
- Geländer
- BBL-Slg 2016/221
- (Mindest-)Abstandsflächen
- Baurecht
- LVwG Vlbg, 03.05.2016, LVwG-318-024/R6-Ü-2014
- § 5 Abs 5 lit c vlbg BauG
Ein Geländer, dessen Stäbe einen Durchmesser von 10 bis 12 mm haben und im Abstand von 11 bis 12 cm (hier: über die gesamte Fassadenlänge bzw Terrassenbegrenzung) angeordnet sind, ist als untergeordneter Bauteil innerhalb der Mindestabstandsflächen zulässig.
- untergeordneter Bauteil
- Geländer
- BBL-Slg 2016/221
- (Mindest-)Abstandsflächen
- Baurecht
- LVwG Vlbg, 03.05.2016, LVwG-318-024/R6-Ü-2014
- § 5 Abs 5 lit c vlbg BauG