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Mindestabstände; Ausnahmebewilligung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Im Fall der Änderung eines bestehenden Gebäudes können die bislang bestehenden, größeren Abstände ohne Ausnahmebewilligung bis auf die gesetzlich bestimmten Mindestabstände verringert werden.

  • § 6 Abs 3 vlbg BauG
  • VwGH, 21.02.2022, Ra 2022/06/0013
  • Mindestabstände
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Ausnahmebewilligung
  • § 6 Abs 1 vlbg BauG
  • § 6 Abs 2 vlbg BauG
  • BBL-Slg 2022/89
  • § 7 Abs 1 lit c vlbg BauG
  • Baurecht

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