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Mindestabstand gegenüber Verkehrsflächen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Rechte eines Nachbarn in § 26 Abs 3 tir BauO ist taxativ.

Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Abstandsbestimmungen gegenüber Verkehrsflächen (§ 5 tir BauO) zu.

  • § 6 tir BauO
  • Mindestabstand gegenüber Verkehrsflächen
  • § 5 tir BauO
  • VwGH, 02.11.2016, Ra 2016/06/0129
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 26 tir BauO
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2017/93

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