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Mindesterfordernisse Mediationsvereinbarung; „Schlichtungsklausel“ in OG-Gesellschaftsvertrag; Unbestimmtheit; Unwirksamkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
729 Wörter, Seiten 304-305

30,00 €

inkl MwSt

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Eine Schlichtungsklausel, die nicht festlegt, wie viele Mediatoren von wem und auf welche Weise zu bestimmen sind, welche Qualifikationen die Mediatoren aufweisen müssen, wo der Schlichtungsversuch stattfinden soll und wie lange dieser dauern soll, bis das Gericht angerufen werden kann, ist vollkommen unbestimmt und daher unwirksam.

  • § 869 ABGB
  • § 82 ZPO
  • OLG Wien, 30.08.2022, 2 R 83/22y-40
  • § 81 ZPO
  • WBl-Slg 2024/78
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Wiener Neustadt, 15.03.2022, 20 Cg 98/19a-34
  • OGH, 25.09.2023, 6 Ob 229/22b

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