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Hiesel, Martin

Mindestsicherung neu. Erste Gedankenskizzen

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Nachdem die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit Ablauf des 31.12.2016 ihre Geltung verloren hat und der Bund von seiner Grundsatzgesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht, haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, das Mindestsicherungsrecht innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen nach ihren rechtspolitischen Vorstellungen zu gestalten.

Der vorliegende Beitrag wirft zunächst die Frage auf, ob es seitens der Länder nicht ehrlicher ist, eine neue Mindestsicherungsvereinbarung abzulehnen, als eine solche zu unterschreiben, ohne sie in zentralen Punkten zu erfüllen. In weiterer Folge werden verfassungsrechtliche Vorgaben skizziert, die Leistungskürzungen, Leistungsdeckelungen und die Einführung von Wartefristen als verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen lassen.

  • Hiesel, Martin
  • Art 15a B-VG
  • Mindestsicherungsgesetze der Länder
  • Art 6 StGG
  • Gleichheitssatz
  • Art 12 B-VG
  • Bund-Länder-Vereinbarungen
  • JURIDIKUM 2017, 80
  • Art 7 B-VG
  • Grundrechte
  • Bundesstaat
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Mindestsicherung

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