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Heft 10, Oktober 2019, Band 67
Mindestverzinsung, Erstreckungsklausel bei Höchstbetragshypothek & Verzugsfolgen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 5504 Wörter
- Seiten 745-750
- https://doi.org/10.47782/oeba201910074501
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inkl MwSt§§ 864a, 879, 1000, 1336 ABGB; §§ 6, 28 KSchG. Verbraucherkreditverträge mit Mindest-, aber ohne Höchstverzinsung verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Der Mindestverzinsung muss zudem eine wirtschaftlich gleichwertige Höchstverzinsung gegenüberstehen, um dem Erfordernis der Zweiseitigkeit zu genügen.
Eine Klausel, wonach ein Drittpfand für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank gegen den Hauptschuldner haftet, sodass die Haftung auch für andere Ansprüche bestehen soll, als jene die eigentlicher Anlass der Bestellung sind, das Pfand also ohne jede Obergrenze für alle künftigen Forderungen der Bank haften soll, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 1 und 3 ABGB.
Auch beim Kreditvertrag muss sich die Bank den Ersatz von Betreibungsund Einbringungskosten zusätzlich zu einem Anspruch auf vertragliche Verzugszinsen nicht im Einzelnen ausbedingen.
- Liebel, Fabian
- Fidler, Philipp
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2606
- OGH, 23.05.2019, 3 Ob 46/19i
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