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Dullinger, Silvia

Missbräuchliche Bargeldbehebung durch unbefugten Empfänger beim Finanztransfergeschäft

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Die Beurteilung eines Verhaltens als Sorglosigkeit hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab, die einer beispielgebenden Entscheidung des OGH entgegenstehen.

Ermöglicht der Bankkunde durch Preisgabe der Sicherheitsmerkmale des Transfergeschäfts die missbräuchliche Empfangnahme des Geldbetrags durch den unbefugten Dritten, so ist das unterinstanzliche Ergebnis, dass er den durch seine Sorglosigkeit verursachten Schaden zur Gänze selbst zu tragen hat, nicht zu beanstanden (Zurückweisung der Revision).

  • Dullinger, Silvia
  • LG Salzburg, 08.05.2012, 22 R 263/11x
  • § 1295 ABGB
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  • JBL 2013, 370
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  • OGH, 15.11.2012, 1 Ob 153/12z
  • § 502 ZPO
  • BG Salzburg, 18.04.2011, 33 C 283/10b
  • Arbeitsrecht

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