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Missbräuchliche Bargeldbehebung durch unbefugten Empfänger beim Finanztransfergeschäft
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 1509 Wörter
- Seiten 370-372
- https://doi.org/10.33196/jbl201306037001
30,00 €
inkl MwStDie Beurteilung eines Verhaltens als Sorglosigkeit hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab, die einer beispielgebenden Entscheidung des OGH entgegenstehen.
Ermöglicht der Bankkunde durch Preisgabe der Sicherheitsmerkmale des Transfergeschäfts die missbräuchliche Empfangnahme des Geldbetrags durch den unbefugten Dritten, so ist das unterinstanzliche Ergebnis, dass er den durch seine Sorglosigkeit verursachten Schaden zur Gänze selbst zu tragen hat, nicht zu beanstanden (Zurückweisung der Revision).
- Dullinger, Silvia
- LG Salzburg, 08.05.2012, 22 R 263/11x
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 1297 ABGB
- § 1304 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 1296 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2013, 370
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 15.11.2012, 1 Ob 153/12z
- § 502 ZPO
- BG Salzburg, 18.04.2011, 33 C 283/10b
- Arbeitsrecht
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