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Pülzl, Peter

Mitteilungspflicht von Umständen, die eine Anpassung von Ertragsteuervorauszahlungen ermöglichen?

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Im Erkenntnis vom 24.3.2024, RV/7101025/2022, hatte sich das BFG unter anderem mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Abgabepflichtiger verpflichtet ist, dem Finanzamt unaufgefordert Umstände mitzuteilen, deren Kenntnis die Behörde zu einer Anpassung der Vorauszahlungen berechtigen würde. Das Gericht verneinte zu Recht eine derartige Verpflichtung, ließ allerdings die Revision an den VwGH zu.

  • Pülzl, Peter
  • § 9 BAO
  • § 24 Abs 3 Z 1 erster Satz KStG 1988
  • BFG, 24.03.2024, RV/7101025/2022
  • AFS 2024, 140
  • § 121 BAO
  • § 82 BAO
  • Steuerrecht
  • § 45 Abs 4 EStG
  • § 81 BAO
  • § 80 BAO
  • § 119 BAO
  • § 120 BAO

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