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Mittels Telefonüberwachung festgestellte Zigaretten-Abgabenhehlerei – kein Mindestmaß bei Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 6
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
671 Wörter, Seiten 367-368

20,00 €

inkl MwSt

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Im Gegensatz zum gesetzlichen Mindestmaß bei Freiheitsstrafen gem § 15 Abs 1 FinStrG („Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag.“) darf eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 20 FinStrG auch die Frist von einem Tag unterschreiten. Dies kann beispielsweise für die Beachtung eines Verböserungsverbotes gem § 161 Abs 3 FinStrG erforderlich sein.

  • § 15 Abs 1 FinStrG
  • § 20 FinStrG
  • JST-Slg 2019/49
  • BFG, 19.03.2019, RV/7300003/2019, (Revision nicht zulässig)
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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