


Mittels Telefonüberwachung festgestellte Zigaretten-Abgabenhehlerei – kein Mindestmaß bei Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 671 Wörter, Seiten 367-368
20,00 €
inkl MwSt




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Im Gegensatz zum gesetzlichen Mindestmaß bei Freiheitsstrafen gem § 15 Abs 1 FinStrG („Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag.“) darf eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 20 FinStrG auch die Frist von einem Tag unterschreiten. Dies kann beispielsweise für die Beachtung eines Verböserungsverbotes gem § 161 Abs 3 FinStrG erforderlich sein.
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- § 15 Abs 1 FinStrG
- § 20 FinStrG
- JST-Slg 2019/49
- BFG, 19.03.2019, RV/7300003/2019, (Revision nicht zulässig)
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
Im Gegensatz zum gesetzlichen Mindestmaß bei Freiheitsstrafen gem § 15 Abs 1 FinStrG („Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag.“) darf eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 20 FinStrG auch die Frist von einem Tag unterschreiten. Dies kann beispielsweise für die Beachtung eines Verböserungsverbotes gem § 161 Abs 3 FinStrG erforderlich sein.
- § 15 Abs 1 FinStrG
- § 20 FinStrG
- JST-Slg 2019/49
- BFG, 19.03.2019, RV/7300003/2019, (Revision nicht zulässig)
- Strafrecht- und Strafprozessrecht