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Mitverschulden des Werkbestellers durch das Fehlverhaltens eines Vorunternehmers
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 1846 Wörter
- Seiten 35-37
- https://doi.org/10.33196/bbl201801003502
20,00 €
inkl MwStDie Warnpflicht des Werkunternehmers hinsichtlich des Baugrundrisikos besteht grundsätzlich auch gegenüber dem sachkundigen oder sachverständig beratenen Besteller. Ein Mitverschulden des Bestellers kommt in diesem Fall dann in Betracht, wenn der Besteller die Herstellungsmethode oder Art der Ausführung vorgibt, ohne dem Werkunternehmer zu erkennen zu geben, an seiner fachlichen Ansicht an der Ausführungsart interessiert zu sein. Wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass der Werkunternehmer seine Leistungen an die Vorgaben des vom Werkbesteller eingeholten (unrichtigen) baugeologischen Gutachtens anzupassen hat, ist dem Werkbesteller die Unrichtigkeit des Gutachtens zuzurechnen.
- § 1304 ABGB
- BBL-Slg 2018/32
- OGH, 28.09.2017, 8 Ob 57/17s
- Baurecht
- Mitverschulden des Werkbestellers durch das Fehlverhaltens eines Vorunternehmers
- § 1168a ABGB
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