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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Monatliche Akontozahlungen an die Eigentümergemeinschaft: schlüssiger Aufrechnungsverzicht
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1779 Wörter
- Seiten 431-433
- https://doi.org/10.33196/wobl202012043101
30,00 €
inkl MwStDie Festsetzung der monatlichen Akontozahlungen in angemessener Höhe ist eine den Verwalter treffende Pflicht. Die Überprüfung der Aufwendungen für die Liegenschaft und deren korrekte Aufteilung auf die Miteigentümer sind nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 ausschließlich im Außerstreitverfahren zu klären. Dies ändert aber nichts an der Fälligkeit der Vorschreibungen. Der Aufrechnung eines Guthabens aufgrund von angenommenen Abrechnungsfehlern steht der schlüssige Aufrechnungsverzicht zugunsten der Liquidität der Eigentümergemeinschaft entgegen. Dies gilt auch nach Ablauf des Rechnungslegungszeitpunkts für die jeweilige Periode unabhängig davon, ob die Wohnungseigentümer einen Antrag auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung gestellt haben oder nicht.
- § 52 Abs 1 Z 6 WEG
- WOBL-Slg 2020/146
- OGH, 22.10.2019, 5 Ob 158/19z
- LGZ, 65 Cg 21/17m
- § 32 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- § 1035 ABGB
- OLG Wien, 12 R 90/18w
- § 20 Abs 3 WEG
- § 1042 ABGB
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