


Motivenbericht; Klarstellung; authentische Interpretation
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 255 Wörter, Seiten 96-96
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Die in einem Motivenbericht zur nö BauO 2014 zum Ausdruck gebrachte Intention einer „Klarstellung“ der Rechtslage stellt keine „authentische“ Interpretation der bisherigen Rechtslage dar. Eine solche bedarf stets einer ausdrücklichen Erklärung im Gesetz selbst.
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- VwGH, 29.01.2020, Ro 2019/05/0001
- § 70 Abs 10 nö BauO
- § 35 Abs 3 nö BauO
- authentische Interpretation
- Motivenbericht
- BBL-Slg 2020/64
- Klarstellung
- Baurecht
Die in einem Motivenbericht zur nö BauO 2014 zum Ausdruck gebrachte Intention einer „Klarstellung“ der Rechtslage stellt keine „authentische“ Interpretation der bisherigen Rechtslage dar. Eine solche bedarf stets einer ausdrücklichen Erklärung im Gesetz selbst.
- VwGH, 29.01.2020, Ro 2019/05/0001
- § 70 Abs 10 nö BauO
- § 35 Abs 3 nö BauO
- authentische Interpretation
- Motivenbericht
- BBL-Slg 2020/64
- Klarstellung
- Baurecht