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Müllsammelstelle; Immissionsschutz; Auflage; Bestimmtheit; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
60 Wörter, Seiten 195-195

20,00 €

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Die baurechtlichen Vorschriften räumen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Rechte zur Situierung der Müllsammelstelle eines Wohnhauses ein.

Eine Auflage, die die Ausführung der Müllsammelstelle sowie deren Standort offenlässt und lediglich vorschreibt, dass die Sammelstelle im Einvernehmen mit dem Abfallverband, der Stadtgemeinde und den Gebäudenutzern herzustellen ist, ist nicht hinreichend bestimmt und daher auch keiner Vollstreckung zugänglich.

  • Müllsammelstelle
  • Auflage
  • § 29 Abs 5 stmk BauG
  • Bestimmtheit
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 8 stmk BauG
  • § 59 stmk BauG
  • BBL-Slg 2017/177
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 stmk BauG
  • LVwG Stmk, 21.02.2017, LVwG 50.25-384/2017

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