


Müllsammelstelle; Immissionsschutz; Auflage; Bestimmtheit; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 60 Wörter, Seiten 195-195
20,00 €
inkl MwSt




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Die baurechtlichen Vorschriften räumen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Rechte zur Situierung der Müllsammelstelle eines Wohnhauses ein.
Eine Auflage, die die Ausführung der Müllsammelstelle sowie deren Standort offenlässt und lediglich vorschreibt, dass die Sammelstelle im Einvernehmen mit dem Abfallverband, der Stadtgemeinde und den Gebäudenutzern herzustellen ist, ist nicht hinreichend bestimmt und daher auch keiner Vollstreckung zugänglich.
-
- Müllsammelstelle
- Auflage
- § 29 Abs 5 stmk BauG
- Bestimmtheit
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 8 stmk BauG
- § 59 stmk BauG
- BBL-Slg 2017/177
- Baurecht
- § 26 Abs 1 stmk BauG
- LVwG Stmk, 21.02.2017, LVwG 50.25-384/2017
Die baurechtlichen Vorschriften räumen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Rechte zur Situierung der Müllsammelstelle eines Wohnhauses ein.
Eine Auflage, die die Ausführung der Müllsammelstelle sowie deren Standort offenlässt und lediglich vorschreibt, dass die Sammelstelle im Einvernehmen mit dem Abfallverband, der Stadtgemeinde und den Gebäudenutzern herzustellen ist, ist nicht hinreichend bestimmt und daher auch keiner Vollstreckung zugänglich.
- Müllsammelstelle
- Auflage
- § 29 Abs 5 stmk BauG
- Bestimmtheit
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 8 stmk BauG
- § 59 stmk BauG
- BBL-Slg 2017/177
- Baurecht
- § 26 Abs 1 stmk BauG
- LVwG Stmk, 21.02.2017, LVwG 50.25-384/2017