


Mündliche Verhandlung; Zurückziehung von Einwendungen; Widerruf
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 30 Wörter, Seiten 182-182
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Die Zurückziehung von Einwendungen ist eine einseitige prozessuale Erklärung, die mit dem Einlangen bei der Behörde rechtsverbindlich wird und nicht mehr widerrufen werden kann.
-
- Widerruf
- § 26 stmk BauG
- Zurückziehung von Einwendungen
- LVwG Stmk, 26.03.2018, LVwG 40.34-600/2018
- BBL-Slg 2018/158
- Mündliche Verhandlung
- § 27 Abs 1 stmk BauG
- Baurecht
Die Zurückziehung von Einwendungen ist eine einseitige prozessuale Erklärung, die mit dem Einlangen bei der Behörde rechtsverbindlich wird und nicht mehr widerrufen werden kann.
- Widerruf
- § 26 stmk BauG
- Zurückziehung von Einwendungen
- LVwG Stmk, 26.03.2018, LVwG 40.34-600/2018
- BBL-Slg 2018/158
- Mündliche Verhandlung
- § 27 Abs 1 stmk BauG
- Baurecht