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Mündlicher Bescheid; keine Rechtswirkungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
23 Wörter, Seiten 95-95

20,00 €

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Ist für die Baubewilligung Schriftlichkeit vorgeschrieben, ist eine bloß mündlich erteilte Baubewilligung ein rechtliches Nichts und erzeugt keinerlei Rechtswirkungen.

  • LVwG Nö, 20.01.2020, LVwG-AV-107/001-2018
  • § 35 Abs 2 Z 2 nö BauO
  • keine Rechtswirkungen
  • BBL-Slg 2020/63
  • Mündlicher Bescheid
  • § 23 nö BauO
  • Baurecht

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