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Pfeifer, Michael/​Riss, Olaf

Muss der OGH die Rückwirkung seiner aus Anlass eines EuGH-Urteils geänderten Rechtsprechung beschränken?

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Dem EuGH kommt das Monopol zur Auslegung von Unionsrecht zu. Legt der EuGH den europäischen Normenbestand aus, erzwingt er damit bisweilen, in Österreich gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung von unionsrechtlich determiniertem nationalen Recht aufzugeben. Bei einer solchen Rechtsprechungsänderung stellt sich die Frage, ob das Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise auf die bisherige Rechtsprechung der nationalen Gerichte zu schützen ist.

  • Riss, Olaf
  • Pfeifer, Michael
  • Rechtsfortbildung durch Gerichte
  • Leitfunktion des OGH
  • case law-System
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • Rechtsprechungsänderung
  • Art 267 AEUV
  • Art 5 Abs 4 EUV
  • § 7 ABGB
  • § 12 ABGB
  • Rechtssicherheit
  • WBL 2024, 309
  • funktionelles Unionsorgan
  • EuGH
  • Kreditbearbeitungsgebühr
  • § 5 ABGB
  • Vertrauensschutz
  • Präjudizien
  • Vorabentscheidungsverfahren
  • § 6 ABGB
  • Art 19 Abs 3 lit b EUV
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Rückwirkung von Urteilen
  • Auslegung
  • § 502 ZPO
  • Zeitzündertheorien
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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