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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 5, September 2014, Band 2014

Vrbovszky, Sonja

Mut zur Lücke – Analogie im Sektorenbereich

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Auch Analogie im öffentlichen Recht setzt das Bestehen einer echten (dh planwidrigen) Rechtslücke voraus. Sie ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig, ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht.

Eine durch Analogie zu schließende Lücke kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesetz anders nicht vollziehbar ist oder wenn das Gesetz in eine Regelung einen Sachverhalt nicht einbezieht, auf welchen – unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes und gemessen an den mit der Regelung verfolgten Absichten des Gesetzgebers – ebendieselben Wertungsgesichtspunkte zutreffen wie auf die im Gesetz geregelten Fälle und auf den daher – schon zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung – auch dieselben Rechtsfolgen angewendet werden müssen.

Da das öffentliche Recht, im Besonderen das Verwaltungsrecht, schon von der Zielsetzung her nur einzelne Rechtsbeziehungen unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses zu regeln bestimmt ist, muss eine auftretende Rechtslücke in diesem Rechtsbereich im Zweifel als beabsichtigt angesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen gelten einzelne nur für den „klassischen“ Bereich vorgesehene Bestimmungen auch für den Sektorenbereich.

Die Regelung des § 73 BVergG 2006 über die Glaubhaftmachung der eigenen Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens von Umständen, die die Unzuverlässigkeit indizieren, ist vor dem Hintergrund der Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im E VfSlg 15.216/1998 und den darin zum Ausdruck kommenden Sachlichkeitserwägungen zu sehen.

Für eine analoge Anwendung des § 73 BVergG 2006 (betreffend die Möglichkeit der Glaubhaftmachung der eigenen Zuverlässigkeit) auch im Sektorenbereich ist es nicht erforderlich, die Anwendbarkeit des § 73 BVergG 2006 in der Ausschreibung ausdrücklich vorzusehen.

  • Vrbovszky, Sonja
  • § 229 Abs 2 BVergG
  • RPA 2014, 262
  • Präkludierte Ausschreibung und Analogie
  • § 164 BVergG
  • RL 2004/18/EG
  • Selbstreinigung
  • § 7 ABGB
  • Pflichten Sektorenauftraggeber und Präklusion
  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • Zuverlässigkeit
  • Analogie im öffentlichen Recht
  • VwGH, 25.03.2014, 2012/04/0145, „Baumeisterarbeiten Brückenbau Koralmbahn“
  • § 229 Abs 1 BVergG
  • Vergaberecht
  • RL 2004/17/EG
  • Ausschluss vom Vergabeverfahren
  • Bieterrechte und Analogie
  • § 73 BVergG

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