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Nachbarabstand; flächenmäßige Ausnützbarkeit eines Bauplatzes; Stützmauer; gärtnerisch auszugestaltende Fläche; Manuduktion; Aufforderung zur Projektänderung

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Ist eine Terrassierung bloß der Bequemlichkeit dienlicher als die bestehende Hanglange, dann ist auch nicht ersichtlich, dass die hiefür geplanten Stützmauern für die bestimmungsgemäße Nutzung des Gartenbereiches „unbedingt erforderlich“ wären.

Die Baubehörde muss den Bauwerber nicht zur Änderung des Bauvorhabens auffordern, wenn der Bauwerber keine Bereitschaft zu einer allfälligen Projektmodifikation erkennen hat lassen.

  • Manuduktion
  • § 79 Abs 6 wr BauO
  • Stützmauer
  • VwGH, 18.03.2013, 2011/05/0010
  • flächenmäßige Ausnützbarkeit eines Bauplatzes
  • Nachbarabstand
  • BBL-Slg 2013/131
  • gärtnerisch auszugestaltende Fläche
  • Aufforderung zur Projektänderung
  • Baurecht

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